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Impressum

Angaben gemäß
§5 TMG

Klaus Kilian-Grabert Versicherungsmakler
Inh. Klaus Kilian-Grabert

Dr.-Domarus-Str. 17
56428 Dernbach

Tel.: +49 (0)2602 – 919 96 94
E-Mail: info(at)glücklich-versichert.de
Web: www.glücklich-versichert.de

inhaltlich Verantwortlich nach §55 Abs.2 des Rundfunkstaatsvertrages

Klaus Kilian-Grabert

Urheberrecht: Copyright Klaus Kilian-Grabert

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Quellenangaben für Bilder

www.fotolia.de
www.unsplash.com

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Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Vermittlerregister

Registernummer: D-QKCD-NEQLT-87
Genehmigung nach §34d Abs.1 GewO wurde erteilt von der
IHK Koblenz
Schlossstr. 2
56068 Koblenz
Tel.: 0261 106-0
www.koblenz.ihk.de

Zuständige Aufsichtsbehörde
DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20308-0 (20 Cent / Anruf aus dem dt. Festnetzt, höchstens 60 Cent / Anruf auf Mobilfunknetzen)
www.vermitlerregister.info

Berufsrechtliche Regelungen

  • §34d Gewerbeordnung
  • §§59-68 Versicherungsvertragsgesetz
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebene Homepage gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Der Versicherungsmakler hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des Versicherungsmaklers.

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir sind gemäß §17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Tätigkeit und Vergütung

Der Versicherungsmakler berät den Kunden und wird bei seiner Tätigkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer stets ehrlich, redlich und professionell in dessen bestmöglichem Interesse handeln.

Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Makler für die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit eine Courtage in üblicher und von der Prämie abhängigen Höhe. Abweichend hiervon kann auf Wunsch des Kunden die direkte Vergütung des Versicherungsmaklers durch ein vom Kunden zu zahlendes Honorar vereinbart werden.

Andere Zuwendungen erhält der Makler nicht.

Grundlagen der Tätigkeit

Sachwalterurteil

 Mit einem Urteil vom 22.05.1985 klärt der Bundesgerichtshof die Stellung des Versicherungsmaklers zum Versicherungsnehmer. (vgl. Aktenzeichen: IVa ZR 190/83)

Bekannt geworden ist dieses Urteil als „Sachwalterurteil“, da der BGH den Versicherungsmakler einen Sachwalter des Versicherungsnehmers für dessen Versicherungsverhältnisse nennt. Daraus leitet der BGH die Verpflichtung des Versicherungsmaklers zur Aufklärung, Beratung und ggf. Abschluss von Verträgen ab.

Im Falle einer Falschberatung ist der Versicherungsmakler haftbar, was ihn deutlich vom Versicherungsvertreter, der für eine Gesellschaft tätig ist, unterscheidet.

EU-Vermittlerrichtlinie

Nachdem die Europäische Vermittlerrichtlinie (Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung) am 22.05.2007 in nationales Recht (Vermittlergesetz) umgesetzt wurde, erfüllen wir die daraus resultierenden Anforderungen, was aus der Registrierungsnummer bei der IHK Koblenz (siehe unten) ersichtlich ist. Eine der wesentlichsten Änderungen ist, dass die Vermittlung von Versicherungsverträgen ein genehmigungspflichtiges Gewerbe wurde. Die Erteilung der Genehmigung ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden, die zum Einen die Qualifikation des künftigen Vermittlers betreffen, aber auch sicher stellen, dass er im Schadenfall (Falschberatung) über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, die den Kundenschaden bezahlen kann.

Die gleichzeitig in Kraft getretene Versicherungsvermittlungsverordnung konkretisiert die Bestimmungen des gesetzes und regelt den Baratungs- und Dokumentationsprozess, um dessen Vollumfänglichkeit und Transparenz sicher zu stellen.

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Janet Morris
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